Informationen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt
Nachfolgend finden Sie insbesondere Informationen betreffend Ihres persönlichen Kirchenaustritts.
Und hier weitere, eher allgemeinere Informationen:
Kirche, Austritte, Zahlen etc.
Ab wann gilt mein Austritt? Ab wann zahle ich keine Kirchensteuern mehr?
Der Austritt gilt mit Datum des Eingangs bei der Kirchgemeinde. Die Kirche meldet in der Regel dieses
Austrittsdatum korrekt an die Behörden der zuständigen politischen Gemeinde weiter, so dass die Kirchensteuern
für das Jahr des Austritts pro rata berechnet werden, beziehungsweise in einigen Kantonen endet die Steuerpflicht
dann bereits per 31.12. des Vorjahres. Die schriftliche Austritts-Bestätigung der Kirche sollte auf jeden
Fall gut aufgehoben werden, bei einem Wohnortswechsel wird bei der Anmeldung machmal danach gefragt.
Sind die Formalitäten für den Kirchen-Austritt in allen Kantonen gleich?
Nein, wie bei den Kirchen-Steuern gibt es auch beim Kirchen-Austritt kantonale Unterschiede.
Zusätzliche Kosten von etwa 15 bis 20 Franken entstehen im Kanton St.Gallen, weil für den Kirchenaustritt eine
beglaubigte Unterschrift benötigt wird.
Kann ich mein Kind taufen, wenn ich konfessionslos bin?
Wenn Ihr Ehepartner beziehungsweise Ihre Ehepartnerin einer Landeskirche angehören, kann das Kind in
jener Glaubensrichtung getauft werden.
Die Religionszugehörigkeit wird übrigens normalerweise bereits nach der Geburt auf dem Zivilstandsamt
festgehalten, wobei gewählt werden kann zwischen der Religionszugehörigkeit der Mutter oder des
Ehemanns.
Ist eine kirchliche Trauung möglich?
Wenn ein Teil des Paares der entsprechenden Landeskirche angehört, so ist eine kirchliche Trauung
auch für eine konfessionslose Person in der Regel möglich. Insbesondere bei der katholischen Kirche
sollte aber frühzeitig abgeklärt werden, welche Formalitäten zu erfüllen sind, damit deren Regelwerk für
"konfessionsverschiedene Ehen" beziehungsweise "kulturverschiedene Ehen" genüge getan werden kann.
Verlieren meine Kinder die Kirchenzugehörigkeit, wenn ich austrete?
Nein. Wenn die Kinder getauft wurden, dann bleiben Sie Mitglieder der entsprechenden Landeskiche, unabhängig
von einem Austritt von Mutter und/oder Vater.
Bis zum Alter von 16 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten ausdrücklich einen Austritt für die Kinder
verlangen. Ab dem 16. Altersjahr kann der Kirchenaustritt selbständig erklärt werden.
Kann ich trotz Kirchenaustritt Gotte oder Götti (Taufpate oder Taufpatin) werden?
Ja, als konfessionslose Person können Sie z.B. als Gotte bei einer reformierten Taufe dabei sein,
wenn der Götti reformiert ist. Bei der Taufe verlangt der Pfarrer üblicherweise nur, dass entweder
die Gotte oder der Götti der entsprechenden Landeskirche angehören.
Ein Götti oder eine Gotte kann auch nachträglich von den Eltern dazu bestimmt werden. Wesentlich
ist, dass Götti oder Gotte ein entspanntes Vertrauensverhältnis zum Kind haben sowie willens und
in der Lage wären das Kind aufzunehmen, falls beiden Elternteilen etwas zustossen sollte. Die früher
hoch gewichtete Erziehung im "richtigen Glauben" ist heute kaum mehr von Bedeutung.
Kann ich nach einem Kirchenaustritt auf dem Friedhof beerdigt werden?
Ja. Grundsätzlich ist die Einwohnergemeinde für Ihre Beerdigung verantwortlich. Die Kirche übernimmt
lediglich den Gottesdienst sowie die Grabrede, und gegen Bezahlung (in der Grössenordnung von 1000 Franken)
tut die Kirche dies sogar oft auch für konfessionslose Verstorbene.
Besser ist es jedoch im Testament klare Anweisungen zu hinterlassen, wie die Trauerfeier gestaltet
werden soll. Es gibt viele Angebote wie auch ohne Pfarrer mit Andacht und Würde bestattet werden kann.
Falls Sie lieber gar nicht auf einem Kirchen-Friedhof begraben sein möchten, dann sollten Sie eher eine Kremation
vorsehen, z.B. in Kombination mit Bestattung auf einem Waldfriedhof oder Verstreuen der Asche.
Ist ein Wieder-Eintitt in die Kirche möglich?
Ja. Die Kirche nimmt Ausgetretene meist problemlos wieder auf. Wenn Sie später eventuell den Austritt
wieder rückgängig machen wollen, dann melden Sie sich zu einem Gespräch beim Pfarrer oder Priester
der zuständigen Kirchgemeinde. Wenn alles in Ordnung ist, dann gibt es eine kleine Zeremonie mit
mindestens zwei Zeugen. Getauft wird nur einmal, bei einem Wiedereintritt nicht mehr.
Warum kein Brief an die Steuerverwaltung?
Es ist uns kein Fall bekannt, wo ein korrekt formulierter und an die richtige Kirchenstelle gesandter
Austrittsbrief bei der Kirche "verloren gegangen" ist. Deshalb ist es unsinnig, gleichzeitig auch noch
einen Brief als "Vorab-Information" an die Einwohnerkontrolle oder die Steuerverwaltung zu senden, denn ein
solcher Brief hat keinerlei Bedeutung, weil Einwohnerkontrolle und Steuerverwaltung Ihre Konfessionslosigkeit
erst aufgrund der Mitteilung durch die Kirche eintragen.